Kostenübernahme

Wir sind als approbierte Psychologische Psychotherapeuten im Arzt- und Psychotherapeutenregister (gemäß § 4 Ärzte-ZV) der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen eingetragen.

Wir sind zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen berechtigt und haben die Zulassung zur Berufsausübung nach dem Psychotherapeutengesetz.

Daher ist es bei uns möglich sowohl über alle gesetzlichen Krankenkassen als auch über Privatkrankenkassen abzurechnen.